JenaKultur
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Volkshochschule Jena
Eine Einrichtung von JenaKultur.
Grietgasse 17a
07743 Jena

Tel. +49 3641 49-8200
Fax +49 3641 49-8205
volkshochschule@jena.de

Leitung und Pressekontakt

Dr. Angela Anding
Tel. +49 3641 49-8210
angela.anding@jena.de

Werkleitung
Friedrun Vollmer
Carsten Müller
Jana Gründig

Öffnungszeiten
Montag 10 - 16 Uhr
Dienstag 13 - 16 Uhr
Mittwoch 10 - 13 Uhr
Donnerstag 13 - 18 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

Ferienöffnungszeiten
Montag 10 - 16 Uhr
Dienstag 13 - 16 Uhr
Mittwoch 10 - 13 Uhr
Donnerstag 13 - 16 Uhr
Freitag geschlossen

Auf in den "Weiterbildungs-Endspurt" - sichern Sie sich noch Ihre bis zu 500 € vom Staat

Außenansicht der Volkshochschule Jena  ©JenaKultur, C. Häcker
  ©BiBB

Die Bildungsprämie - das Weiterbildungs-Förderinstrument des Bundes - läuft zum 31. Dezember 2021 aus. Damit Sie Ihre geplante Weiterbildung im ersten Halbjahr 2022 noch mit staatlicher Förderung finanzieren können, bietet die Volkshochschule Jena in diesem Jahr einen Sonderberatungstag am 28. Dezember in der Zeit von 9 bis 16 Uhr an. An diesem Termin können Sie in Präsenz eine Beratung erhalten. Unter Vorlage der notwendigen Dokumente ist eine sofortige Ausfertigung des Gutscheins möglich.

Ob Sie Anspruch auf einen Gutschein haben, können Sie unter folgendem Link prüfen:

https://www.bildungspraemie.info/de/vorab-check-23.php

Wir bitten um Terminvereinbarungen unter volkshochschule@jena.de oder telefonisch unter 03641-498200. Sofern Sie am 28.12. spontan in die vhs Jena kommen, ist auch dann eine Beratung möglich. Dabei kann es jedoch zu Wartezeiten kommen. Folgende Unterlagen sind zum Beratungstermin vorzulegen: Personalausweis, Steuerbescheid 2020, aktueller Beschäftigungsnachweis.

Der Sonderberatungstag wird unter der Einhaltung der 3G-Regel durchgeführt.

Verfahren zur Bildungsprämie für den 20.12. und 22.12.2021

Von den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind auch Beratung und Ausgabe von Prämiengutscheinen betroffen. Das alternatives Beratungs- und Ausgabeverfahren folgt den allgemeinen Maßnahmen zur Vermeidung von direktem Personenkontakt. Es soll helfen, Beratungen zur Bildungsprämie möglichst gut aufrecht zu erhalten.

Die wesentlichen Änderungen: Das Verfahren sieht eine telefonische Beratung und das elektronische Übersenden der notwendigen Unterlagen vor. Dabei ist zu beachten: Nach Prüfung der persönlichen Dokumente des Weiterbildungsinteressierten durch die Beraterin bzw. den Berater werden diese umgehend wieder gelöscht.

Die einzelnen Schritte des Verfahrens:


1. Schritt: Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin vereinbart einen Beratungstermin.

2. Schritt: Vor dem Beratungstermin stellt die antragstellende Person der Beratungsstelle die nachfolgend genannten Unterlagen zur Verfügung. Alle Dokumente bzw. Nachweise können elektronisch (z.B. als Scan bzw. Foto) oder alternativ als Kopie per Post an die Beratungsstelle übermittelt werden.
a) Einwilligungserklärung
Das Dokument ist auf der Programmhomepage hinterlegt. Die Einwilligungserklärung muss ausgedruckt und unterschrieben werden.
b) Personalausweis
c) Arbeitszeit- und Einkommensnachweis
Hinsichtlich der Art der Nachweise gibt es dabei keinen Unterschied zum normalen Verfahren.

3. Schritt: Das Beratungsgespräch kann telefonisch oder per Videochat erfolgen.

4. Schritt: Das Beratungsprotokoll und ein Beratungsbeiblatt werden am Ende der Beratung dem Beratenen auf die E-Mail zugesandt.

5. Schritt: Sind alle Angaben korrekt erfasst, können das finale Beratungsprotokoll sowie der Prämiengutschein erstellt werden.

6. Schritt: Die Beratungsstelle schickt das finale Beratungsprotokoll per E-Mail an die weiterbildungsinteressierte Person. Diese druckt das Protokoll aus, unterschreibt es und sendet es dann per Post an die Beratungsstelle zurück.

7. Schritt: Liegt der Beratungsstelle das unterschriebene Beratungsprotokoll vor, kann der vom Berater bzw. der Beraterin unterschriebene Prämiengutschein per Post oder E-Mail an die weiterbildungsinteressierte Person geschickt werden.

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